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Altersarmut in Deutschland

Ist die Rente für die Bestreitung des Lebensunterhalts zu gering, können Senioren auf verschiedene Hilfsangebote ausweichen.
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© Alexas Fotos auf Pixabay

Altersarmut in Deutschland

Die Zahl der jungen Menschen, die sich vor Altersarmut fürchten, ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Nicht ohne Grund, denn die Situation in der Bundesrepublik spitzt sich zu. Immer mehr Senioren können von ihrer Rente nicht mehr leben. Doch welche Hilfsangebote gibt es für bedürftige Senioren? Haben sie einen Anspruch auf Bürgergeld und wie kann der eigenen Altersarmut vorgebeugt werden?

Was ist Altersarmut?

Generell ist nur dann von Altersarmut die Rede, wenn Betroffene mindestens 65 Jahre alt sind und aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse den individuellen Lebensunterhalt nicht decken können. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie eine gesetzliche oder private Rente erhalten oder ob auf andere Art und Weise für die Rente vorgesorgt wurde.

Um Miete, Strom und Lebensmittel zu finanzieren, sind die Betroffenen auf zusätzliche Unterstützung angewiesen. Diese kann ganz unterschiedlich aussehen. In Deutschland gilt ein monatliches Einkommen von 1.148 Euro als Grenze für Altersarmut. Entscheidend ist dabei das individuelle Nettoeinkommen.

Wie schlimm ist es in Deutschland?

Die Zahl der Menschen, die von Altersarmut betroffen sind, nahm in den letzten Jahren kontinuierlich zu. 2022 lag der Anteil der Senioren, die Grundsicherung im Alter brauchen, bei fast 660.000 Personen - Tendenz steigend. Mittlerweile gelten auf Bundesebene insgesamt 17,5 Prozent der Menschen dieser Altersklasse als armutsgefährdet.

Dabei zeigen Erhebungen, dass vor allem einzelne Personengruppen erheblich von dem Risiko der Altersarmut betroffen sind. Gerade Frauen gelten gemeinhin als besonders gefährdet. Häufig bleibt deren Rentenanspruch deutlich hinter denen der Männer zurück. Ursachen hierfür gibt es viele. So haben insbesondere Frauen in der Vergangenheit Rentenverlustpunkte hinnehmen müssen, die zum Beispiel infolge von Erziehungszeiten der eigenen Kinder oder Teilzeitarbeit entstanden sind.

Aber auch Menschen, die während ihrer Erwerbstätigkeit nur geringfügigen Beschäftigungen nachgegangen sind, als Solo-Selbständige gearbeitet haben oder langzeitarbeitslos waren, sind in der Regel besonders betroffen.

Die eigene Rente reicht nicht aus: Welche Möglichkeiten gibt es?

Immer mehr Menschen haben mit Altersarmut zu kämpfen. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, kann der finanziellen Not im Alter oft nicht mehr entkommen. Doch wer einmal in die Spirale hineingerutscht ist, fragt sich oft: Wie hoch ist das Bürgergeld/Grundsicherung im Alter und wer hat Anspruch?

Die Fragen sind berechtigt, denn tatsächlich gibt es für Männer und Frauen, die in Altersarmut leben, verschiedene Hilfsangebote. Häufig wird vermutet, dass betroffene Senioren Anspruch auf Bürgergeld haben. Hierbei handelt es sich aber um einen Trugschluss. Tatsächlich entfällt der Anspruch auf Bürgergeld in der Regel mit dem Eintritt ins Rentenalter. Auf finanzielle Hilfe müssen von Altersarmut betroffene Senioren aber nicht verzichten. Für sie besteht die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Sie wird im Alter nach den Regelungen im SGB XII gewährt. Eine Beantragung der Grundsicherung ist ab einem Alter von 65 Jahren und 8 Monaten möglich.

Doch es gibt zwei Besonderheiten, die unter Umständen dazu führen, dass der Anspruch auf Grundsicherung entfällt:
  • Senioren, die sich dafür entscheiden, vorzeitig in Rente zu gehen, haben generell keinen Anspruch auf diese Leistung.
  • Darüber hinaus bekommen Personen, die in den vergangenen zehn Jahren den Fall der Altersarmut vorsätzlich oder auch fahrlässig herbeigeführt haben, keinen Grundsicherungsanspruch. Somit soll in erster Linie dem Leistungsmissbrauch etwas entgegengesetzt werden.
Eine Besonderheit der Grundsicherung im Alter ist, dass diese nicht mit einer pauschalen Leistung in Verbindung steht. Wie hoch die Grundsicherung ist, wird individuell ermittelt. Entscheidend sind dabei in erster Linie der individuelle Bedarf sowie das zur Verfügung stehende Einkommen in Form von gesetzlicher und privater Rente.

Bei der Bedarfsermittlung spielen mehrere Aspekte eine elementare Rolle. Zum einen gibt es natürlich auch hier Regelsätze. Entscheidend sind die Regelsätze, die für Sozialhilfeleistungen im § 28 SGB XII genannt werden. Zum anderen fließen in die Bedarfsermittlung die Miet- und Heizkosten ein. Die Differenz, die sich aus Bedarf und verfügbaren Einkommen ergibt, definiert die Höhe der Grundsicherung.

Unterschiede bei den Regelsätzen zwischen Bürgergeld und Grundsicherung gibt es übrigens nicht. Ein Streitpunkt bei der Altersgrundsicherung sind häufig die Mietkosten, diese werden nämlich nur berücksichtigt, wenn sie als angemessen gelten. Demnach werden 45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person als solches betrachtet. Leben mehr Personen in einem Haushalt, steigt die Fläche je Person um 10 bis maximal 15 Quadratmeter. Generell werden bei der Beurteilung der Mietkosten aber auch die Lage der Wohnung sowie der lokale Mietspiegel bedacht.

Was kann man tun, um dem vorzubeugen?

Um sich vor Altersarmut zu schützen, reichen in der Regel Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr aus. Stattdessen kommt es auf eine gute, zusätzliche private Vorsorge an. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, von denen Erwachsene schon früh Gebrauch machen können. Allen voran müssen natürlich private Altersvorsorgeoptionen wie Lebensversicherungen oder auch die Riester Rente genannt werden. Aber auch die Schaffung von Wohneigentum, in dem ab dem Renteneintritt ein mietfreies Wohnen möglich ist, ist hier möglich. Je eher dabei an die individuelle, private Altersvorsorge gedacht wird, desto einfacher ist ein zuverlässiger Aufbau einer individuellen Vorsorge mit überschaubaren monatlichen Beiträgen.
 
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